Handels- und Gesellschaftsrecht

Dinglicher Arrest: Aufrechterhaltung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Nebenbeteiligten

Aktenzeichen  1 StR 1/17

Datum:
7.3.2017
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:070317B1STR1.17.0
Normen:
§ 111i Abs 2 StPO
Spruchkörper:
1. Strafsenat

Verfahrensgang

vorgehend LG Stuttgart, 30. Mai 2016, Az: 20 KLs 165 Js 97525/10

Tenor

Die Revision der Nebenbeteiligten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. Mai 2016 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 – 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75; Beschluss vom 12. März 2015 – 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).
Graf     
       
Jäger     
       
Bellay
       
Radtke     
       
Fischer     
       

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