Aktenzeichen 8 O 12440/19
Leitsatz
Tenor
1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, ihren Geschäftsbetrieb in der Ladeneinheit MG 00.31-1 im Einkaufsquartier … (Einzelhandelsgeschäft für den Verkauf von Herren- und Damenbekleidung unter der Bezeichnung …) vollumfänglich wieder aufzunehmen und das Ladenlokal werktäglich in den Kernöffnungszeiten des Einkaufsquartiers von 09.30 Uhr bis 20:00 Uhr (Kernöffnungszeiten) zu betreiben.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 44.411,04 € festgesetzt.
4. Mit dem Beschluss sind zuzustellen:
Antragsschrift vom 06.09.2019 samt Anlagen, Schriftsatz vom 16.09.2019 samt Anlagen und Schriftsatz vom 17.09.2019.
Gründe
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 06.09.2019, die Schriftsätze vom 16.09.2019 und vom 17.09.2019 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.