Insolvenzrecht

Normenkontrolle, Abtrennung wegen Insolvenzverfahren

Aktenzeichen  9 N 18.958

Datum:
1.10.2020
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
ZInsO – 2021, 971
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 93, § 146 Abs. 2

 

Leitsatz

Eine Trennung des Verfahrens ist gem. § 93 VwGO sachgerecht, wenn über das Vermögen eines Beteiligten ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. (redaktioneller Leitsatz)

Tenor

Das Verfahren des Antragstellers zu 1 wird abgetrennt und wird unter dem neuen Aktenzeichen 9 N 20.2183 fortgeführt.

Gründe

Über das Vermögen der Antragstellerin zu 2 wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 1. April 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet. Eine Trennung der Verfahren gemäß § 93 VwGO ist daher sachgerecht.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 146 Abs. 2 VwGO).

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