IT- und Medienrecht

10 AZR 238/11

Aktenzeichen  10 AZR 238/11

Datum:
11.7.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Wilhelmshaven, 27. Juli 2010, Az: 1 Ca 149/10, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 7. Februar 2011, Az: 8 Sa 1358/10, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Februar 2011 – 8 Sa 1358/10 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
        
    Mikosch    
        
    Mestwerdt    
        
    Schmitz-Scholemann    
        
        
        
    Rigo Züfle    
        
    A. Effenberger    
        
        

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