IT- und Medienrecht

10 AZR 416/15

Aktenzeichen  10 AZR 416/15

Datum:
9.12.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2015:091215.U.10AZR416.15.0
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Köln, 18. Juli 2014, Az: 19 Ca 8882/13, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 12. März 2015, Az: 7 Sa 736/14, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. März 2015 – 7 Sa 736/14 – teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2014 – 19 Ca 8882/13 – teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung einer Abrechnung abgewiesen.
3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 19 % und die Beklagte zu 81 % zu tragen.

1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
        
    Linck    
        
    W. Reinfelder    
        
    Schlünder    
        
        
        
    Großmann    
        
    Klein    
        
        

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