IT- und Medienrecht

2 BvR 2082/11

Aktenzeichen  2 BvR 2082/11

Datum:
31.1.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120131.2bvr208211
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BGH, 25. Juli 2011, Az: 1 StR 631/10, Beschlussvorgehend LG Darmstadt, 26. März 2010, Az: 711 Js 202/07 – 9 KLs, Urteilvorgehend LG Darmstadt, 26. November 2009, Az: 711 Js 202/07 – 9 KLs, Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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