IT- und Medienrecht

3 AZR 428/08

Aktenzeichen  3 AZR 428/08

Datum:
29.9.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
3. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Oldenburg (Oldenburg), 13. Februar 2007, Az: 5 Ca 450/06 B, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 28. März 2008, Az: 10 Sa 1089/07 B, Urteil

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. März 2008 – 10 Sa 1089/07 B – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

1
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen, da ein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht zulässig ist und die Parteien auf die Entscheidungsgründe verzichtet haben (§ 313a Abs. 1 ZPO).
        
    Gräfl    
        
    Zwanziger    
        
    Schlewing    
        
        
        
    Suckale    
        
    G. Kanzleiter    
        
        

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