IT- und Medienrecht

9 AZR 52/13

Aktenzeichen  9 AZR 52/13

Datum:
15.10.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
9. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Berlin, 8. Februar 2012, Az: 21 Ca 15432/11, Urteilvorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 27. Juli 2012, Az: 22 Sa 531/12, Urteil

Tenor

1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juli 2012 – 22 Sa 531/12 – wird zurückgewiesen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
        
    Brühler    
        
    Krasshöfer    
        
    Klose    
        
        
        
    Kranzusch    
        
    M. Lücke    
        
        

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