IT- und Medienrecht

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei unzureichender Substantiierung und mangelnder Rechtswegerschöpfung

Aktenzeichen  1 BvQ 1/16

Datum:
19.1.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Ablehnung einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:qk20160119.1bvq000116
Normen:
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Gründe

1
Der Antrag ist unzulässig. Er genügt weder den – auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geltenden (vgl. BVerfGE 122, 63 ) – Begründungsanforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG noch ist der Rechtsweg zu den Fachgerichten erschöpft worden (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).

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