IT- und Medienrecht

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung: Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung

Aktenzeichen  2 BvQ 101/18

Datum:
15.11.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Ablehnung einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:qk20181115.2bvq010118
Normen:
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
§ 92 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Celle, 24. April 2018, Az: 3 Ws 52/18, Beschluss

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen für den Erlass nicht substantiiert dargelegt sind. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG), der auch im vorgelagerten verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren gilt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 – 2 BvQ 36/16 -, juris, Rn. 3 m.w.N.). Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist nicht darauf angelegt, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen oder gar zu ersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 – 2 BvQ 36/16 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 – 1 BvQ 9/14 -, juris, Rn. 3).

Gründe

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Gültigkeit von Gutscheinen

Sie erweisen sich immer wieder als beliebtes Geschenk oder werden oft bei Rückgabe von Waren statt Geld ausgezahlt: Gutscheine. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, ist eine Einlösbarkeit von einem Monat überhaupt rechtmäßig und was passiert, wenn der Gutschein doch einmal verfällt?
Mehr lesen

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Unerwünschte Werbung: Rechte und Schutz

Ganz gleich, ob ein Telefonanbieter Ihnen ein Produkt am Telefon aufschwatzen möchte oder eine Krankenkasse Sie abwerben möchte – nervig können unerwünschte Werbeanrufe, -emails oder -schreiben schnell werden. Was erlaubt ist und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier.
Mehr lesen