IT- und Medienrecht

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Substantiierungserfordernis bei isoliertem eA-Antrag – hier: Unzulässigkeit des Antrags bei Nichtvorlage von Unterlagen, die zur substantiierten Begründung einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich wären

Aktenzeichen  1 BvQ 43/17

Datum:
5.9.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Ablehnung einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:qk20170905.1bvq004317
Normen:
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 90 BVerfGG
§ 92 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Inobhutnahme ihres Sohnes und dessen Fremdunterbringung. Sie beantragt insbesondere die Aufhebung des entsprechenden Sorgerechtsentzugs und begehrt, ihr die elterliche Sorge im Wege der einstweiligen Anordnung zur alleinigen Ausübung zu übertragen.
2
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sind nicht erfüllt. Der Antrag ist bereits unzulässig, da er den Begründungsanforderungen nicht genügt. Die Antragstellerin hat weder den zugrundeliegenden Sachverhalt noch den Verfahrensgang in den Fachinstanzen nachvollziehbar geschildert. Entsprechende Unterlagen, insbesondere die angegriffenen Entscheidungen, hat sie nicht vorgelegt, so dass es dem Bundesverfassungsgericht nicht möglich ist, wenigstens summarisch verantwortbar zu beurteilen, ob die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2016 – 1 BvQ 8/16 -, juris, Rn. 3 f. m.w.N.).
3
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Was tun bei einer negativen Bewertung im Internet?

Kundenbewertungen bei Google sind wichtig für Unternehmen, da sich potenzielle Neukunden oft daran orientieren. Doch was, wenn man negative Bewertungen bekommt oder im schlimmsten Fall sogar falsche? Das kann schädlich für das Geschäft sein. Wir erklären Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.
Mehr lesen

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Mangelhafte Ware beim Onlineshopping

Rund 82 Prozent der Deutschen kaufen regelmäßig im Internet ein. Häufig passiert es jedoch, dass Ware beschädigt oder falsch geliefert wird. Was sollten Sie in diesem Fall tun? Welche Rechte haben Sie? Und wie gehen Sie vor? Wir klären auf.
Mehr lesen