IT- und Medienrecht

Akteneinsicht für Wahlverteidigerin

Aktenzeichen  3 OWi 75/18

Datum:
1.8.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 18702
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Neuburg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
StPO § 147

 

Leitsatz

Zum Akteneinsichtsrecht des Verteidigers im Bußgeldverfahren. (redaktioneller Leitsatz)

Tenor

Der Wahlverteidigerin des Betroffenen ist Akteneinsicht in die weiteren angeforderten Unterlagen (Messdatei als digitale Kopie im eso-Format, gesamte Messreihe in elektronischer Form, Lebensakte des Gerätes Nr. 5103, Schulungsbescheinigung des Auswertebeamten, Schulungsbescheinigung des Messbeamten, Beschilderungsplan, Konformitätsbescheinigung und Konformitätserklärung) zu gewähren.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen

Gültigkeit von Gutscheinen

Sie erweisen sich immer wieder als beliebtes Geschenk oder werden oft bei Rückgabe von Waren statt Geld ausgezahlt: Gutscheine. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, ist eine Einlösbarkeit von einem Monat überhaupt rechtmäßig und was passiert, wenn der Gutschein doch einmal verfällt?
Mehr lesen