IT- und Medienrecht

Arbeitslosmeldung als zwingende Voraussetzung

Aktenzeichen  L 10 AL 40/17

Datum:
7.11.2017
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 134471
Gerichtsart:
LSG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Sozialgerichtsbarkeit
Normen:
SGB III § 137, § 138

 

Leitsatz

1 Die Arbeitslosmeldung ist materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung, mit der der tatsächliche Eintritt des Versicherungsfalls der Arbeitslosigkeit angezeigt werden muss. (Rn. 13) (redaktioneller Leitsatz)
2 Der Hinweis, der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung habe den Kläger nicht auf das Erfordernis der Arbeitslosmeldung hingewiesen, trägt nicht. Er kann allenfalls das klägerische Ziel haben, im Rahmen des Herstellungsanspruchs so gestellt zu werden, als ob zutreffend beraten worden wäre. Fehlende Tatbestandsmerkmale, die außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses liegen, können nicht durch rechtmäßige Amtshandlungen fingiert oder beseitigt werden. (Rn. 14) (redaktioneller Leitsatz)
3 Weder kann Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit noch eine Arbeitslosmeldung durch eine rechtmäßige Amtshandlung fingiert werden, denn solche Fiktionen sind dem Recht der Arbeitsförderung unbekannt. (Rn. 14) (redaktioneller Leitsatz)

Verfahrensgang

S 10 AL 94/16 2017-01-11 Urt SGBAYREUTH SG Bayreuth

Tenor

I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.01.2017 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Revision wird nicht zugelassen.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Gültigkeit von Gutscheinen

Sie erweisen sich immer wieder als beliebtes Geschenk oder werden oft bei Rückgabe von Waren statt Geld ausgezahlt: Gutscheine. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, ist eine Einlösbarkeit von einem Monat überhaupt rechtmäßig und was passiert, wenn der Gutschein doch einmal verfällt?
Mehr lesen

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Unerwünschte Werbung: Rechte und Schutz

Ganz gleich, ob ein Telefonanbieter Ihnen ein Produkt am Telefon aufschwatzen möchte oder eine Krankenkasse Sie abwerben möchte – nervig können unerwünschte Werbeanrufe, -emails oder -schreiben schnell werden. Was erlaubt ist und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier.
Mehr lesen