IT- und Medienrecht

Auferlegung der durch unentschuldigtes Ausbleiben entstandenen Kosten

Aktenzeichen  M 5 K 17.2776

Datum:
24.7.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 32296
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 98
ZPO § 380

 

Leitsatz

Tenor

Dem Zeugen Landrat … werden die durch das unentschuldigte Ausbleiben als Zeuge in der mündlichen Verhandlung vom … Juli 2018 verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 100,- EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von einem Tag festgesetzt.

Gründe

Der Zeuge wurde am … Juni 2018 gegen Empfangsbekenntnis unter Angabe des Beweisthemas ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung am … Juli 2018, 13:30 Uhr geladen. Insbesondere wurde der Zeuge darin auf die Folgen eines unentschuldigten Ausbleibens hingewiesen. Der Zeuge ist zu dem Termin ohne Angabe von Gründen und damit unentschuldigt nicht erschienen.
Nach § 98 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 380 der Zivilprozessordnung (ZPO) muss das Gericht die oben angeordneten Maßnahmen verhängen (Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 98 Rn. 8; Baumbach/Lauter bach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Auflage 2018, § 380 Rn. 10 f.). Ein Ordnungsgeld in Höhe von 100,- EUR erscheint angesichts des Amtes eines Landrats auch bei einem erstmaligen unentschuldigten Ausbleiben als Zeuge angemessen und zumutbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Gültigkeit von Gutscheinen

Sie erweisen sich immer wieder als beliebtes Geschenk oder werden oft bei Rückgabe von Waren statt Geld ausgezahlt: Gutscheine. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, ist eine Einlösbarkeit von einem Monat überhaupt rechtmäßig und was passiert, wenn der Gutschein doch einmal verfällt?
Mehr lesen

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Unerwünschte Werbung: Rechte und Schutz

Ganz gleich, ob ein Telefonanbieter Ihnen ein Produkt am Telefon aufschwatzen möchte oder eine Krankenkasse Sie abwerben möchte – nervig können unerwünschte Werbeanrufe, -emails oder -schreiben schnell werden. Was erlaubt ist und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier.
Mehr lesen