Aktenzeichen 26 O 6643/16
Leitsatz
Verfahrensgang
26 O 6643/16 2016-12-16 Endurteil LGMUENCHENI LG München I
Tenor
Das Endurteil des Landgerichts München I – 26. Zivilkammer – vom 16.12.2016 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt:
Der zweite Satz des vorletzten Absatzes auf Seite 2 des Urteils lautet:
„Mit Schreiben vom 08.09.2009 kündigte die …ie streitgegenständliche Rentenversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Anlage BLD 4).“
Der erste Satz auf Seite 4 unmittelbar unter den Anträgen lautet:
„Die Beklagte ist der Auffassung, dass die Abtretung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an die … vom 19.08.2009 wirksam gewesen sei und daher auch die Kündigung vom 09.08.2009 wirksam erfolgt sei.“
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 319 ZPO.