IT- und Medienrecht

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten im Disziplinarverfahren

Aktenzeichen  2 B 88/10, 2 B 88/10 (2 C 62/11)

Datum:
26.10.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 19 Abs 1 BGleiG
§ 69 BDG
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 28. Oktober 2010, Az: 82 D 1.09, Urteil

Gründe

1
Die Revision des Beklagten ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und § 69 BDG zuzulassen. In dem Revisionsverfahren kann geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen die Gleichstellungsbeauftragte in einem behördlichen Disziplinarverfahren nach § 19 Abs. 1 BGleiG zu beteiligen ist.

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