IT- und Medienrecht

Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, Aufwendungen für Privatgutachten, Einführung in den Prozess

Aktenzeichen  8 M 22.584

Datum:
7.4.2022
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2022, 8447
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO §§ 151, 162 Abs. 1, 165

 

Leitsatz

Tenor

I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Erinnerungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen

Gültigkeit von Gutscheinen

Sie erweisen sich immer wieder als beliebtes Geschenk oder werden oft bei Rückgabe von Waren statt Geld ausgezahlt: Gutscheine. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, ist eine Einlösbarkeit von einem Monat überhaupt rechtmäßig und was passiert, wenn der Gutschein doch einmal verfällt?
Mehr lesen