IT- und Medienrecht

Erneute Wiederholung einer eA: Aussetzung der Vollziehung, Untersuchungen im Rahmen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens zu dulden

Aktenzeichen  1 BvR 2509/10

Datum:
7.9.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110907.1bvr250910
Normen:
Art 6 Abs 2 S 1 GG
§§ 1600ff BGB
§ 1592 Nr 2 BGB
§ 1600 Abs 1 Nr 5 BGB
§ 1600 Abs 3 BGB
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§ 372a Abs 1 ZPO
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Hamm, 25. August 2010, Az: 12 UF 129/10, Beschlussvorgehend AG Gelsenkirchen, 2. Juni 2010, Az: 24 F 484/09, Zwischenbeschlussvorgehend BVerfG, 7. Oktober 2010, Az: 1 BvR 2509/10, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 16. März 2011, Az: 1 BvR 2509/10, Einstweilige Anordnung

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 7. Oktober 2010, verlängert mit Beschluss vom 16. März 2011, wird für die Dauer von weiteren
sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

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