IT- und Medienrecht

Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung

Aktenzeichen  1 BvR 440/11

Datum:
17.7.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120717.1bvr044011
Normen:
Art 6 Abs 2 S 1 GG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§ 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG 2004
§§ 1600ff BGB
§ 1600 Abs 1 Nr 5 BGB
§ 1600 Abs 3 BGB
§ 372a Abs 1 ZPO
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Hamm, 11. Januar 2011, Az: 12 UF 149/10, Beschlussvorgehend AG Essen, 25. Juni 2010, Az: 104 F 171/08, Zwischenurteilvorgehend BVerfG, 28. Februar 2011, Az: 1 BvR 440/11, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 16. August 2011, Az: 1 BvR 440/11, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 1. Februar 2012, Az: 1 BvR 440/11, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 8. Januar 2013, Az: 1 BvR 440/11, Einstweilige Anordnung

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 1. Februar 2012 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung
über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

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