Aktenzeichen L 11 AS 391/14 KL
GG GG Art. 91e
Leitsatz
1 Zur Frage der Ermittlung der vom Bund zu erstattenden Verwaltungskosten eines Kommunalen Trägers nach dem SGB II für von diesem beschäftigte Mitarbeiter. (Rn. 38 – 60) (redaktioneller Leitsatz)
2 Die Weigerung hinsichtlich der Freigabe von Bundesmitteln an einen kommunalen Träger ist eine Ermessensentscheidung, welche eine sorgsame Abwägung der Umstände des Einzelfalles erfordert. (Rn. 62) (redaktioneller Leitsatz)
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, 98.511,23 EUR an die Klägerin zu zahlen.
II. Es wird festgestellt, dass die verweigerte Mittelfreigabe mit Schreiben vom 13.12.2013 rechtswidrig gewesen ist.
III. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.