IT- und Medienrecht

Mangel, Glase, Vergütung

Aktenzeichen  1 HK O 1875/18

Datum:
14.9.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 49096
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
Augsburg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 148

 

Leitsatz

Tenor

Die Verhandlung wird bis zur Erledigung des Rechtsstreits 8 O 19626/17 Landgericht München I ausgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 148 ZPO.
Der hiesigen Klägerin ist durch die hiesige Beklagte wegen behaupteter Mängel von Gläsern, bezüglich derer im streitgegenständlichen Verfahren Vergütungsansprüche geltend gemacht werden im Verfahren 8 O 19626 LG München I der Streit verkündet. Eine doppelte Beweisaufnahme gilt es zu vermeiden.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen

Gültigkeit von Gutscheinen

Sie erweisen sich immer wieder als beliebtes Geschenk oder werden oft bei Rückgabe von Waren statt Geld ausgezahlt: Gutscheine. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, ist eine Einlösbarkeit von einem Monat überhaupt rechtmäßig und was passiert, wenn der Gutschein doch einmal verfällt?
Mehr lesen