IT- und Medienrecht

Maßnahmebemessung; außerdienstliches strafbares Fehlverhalten; Polizeibeamter; Revisionszulassung

Aktenzeichen  2 B 74/12, 2 B 74/12 (2 C 50/13)

Datum:
20.12.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
§ 70 DG SN 2007
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Oberverwaltungsgericht, 4. Mai 2012, Az: D 6 A 490/11, Urteil

Gründe

1
Die Revision des Beklagten ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 70 SächsDG hat. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur weiteren Klärung der Einordnung außerdienstlichen strafbaren Fehlverhaltens nach seiner Schwere in den Disziplinarmaßnahmekatalog beizutragen. Insbesondere kann geklärt werden, welche Bedeutung dem Umstand beizumessen ist, dass sich ein Polizeibeamter außerdienstlich strafbar gemacht hat.

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