IT- und Medienrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Aktenzeichen  2 BvR 1893/18

Datum:
21.9.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180921.2bvr189318
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 9. August 2018, Az: OVG 4 S 30.18, Beschlussvorgehend VG Potsdam, 15. Juni 2018, Az: VG 11 L 491/17, Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

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