IT- und Medienrecht

Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes – hier: Rechtsschutz gem § 86b SGG bzgl Minderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen Pflichtverletzung (§§ 31ff SGB II )

Aktenzeichen  1 BvR 1701/15

Datum:
4.8.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Nichtannahmebeschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150804.1bvr170115
Normen:
§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
§§ 31ff SGB 2
§ 31 SGB 2
§ 31a SGB 2
§ 31b SGB 2
§ 86b SGG
Spruchkörper:
1. Senat 3. Kammer

Gründe

1
Die Verfassungsbeschwerde ist, ohne dass es auf die Frage der Verfassungsgemäßheit der §§ 31 ff. SGB II ankommen würde, nicht zur Entscheidung anzunehmen (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Die Verfassungsbeschwerde ist bereits unzulässig, da sie jedenfalls dem Grundsatz der Subsidiarität nicht gerecht wird.
2
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr). Unter Zugrundelegung der vorstehenden Maßstäbe ist der Beschwerdeführer danach zumindest auf die Inanspruchnahme des einstweiligen Rechtsschutzes im fachgerichtlichen Verfahren nach § 86b SGG zu verweisen.
3
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
4
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Gültigkeit von Gutscheinen

Sie erweisen sich immer wieder als beliebtes Geschenk oder werden oft bei Rückgabe von Waren statt Geld ausgezahlt: Gutscheine. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, ist eine Einlösbarkeit von einem Monat überhaupt rechtmäßig und was passiert, wenn der Gutschein doch einmal verfällt?
Mehr lesen

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Unerwünschte Werbung: Rechte und Schutz

Ganz gleich, ob ein Telefonanbieter Ihnen ein Produkt am Telefon aufschwatzen möchte oder eine Krankenkasse Sie abwerben möchte – nervig können unerwünschte Werbeanrufe, -emails oder -schreiben schnell werden. Was erlaubt ist und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier.
Mehr lesen