IT- und Medienrecht

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer offensichtlich nicht hinreichend begründeten Verfassungsbeschwerde – “Verweigerung der Strafverfolgung durch Entscheidungen des BGH” kein tauglicher Beschwerdegegenstand

Aktenzeichen  2 BvR 2114/19

Datum:
16.1.2020
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Nichtannahmebeschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200116.2bvr211419
Normen:
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
§ 90 Abs 1 BVerfGG
§ 92 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

I.
1
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen (§ 93a Abs. 2 BVerfGG), weil sie unzulässig ist.
2
1. Die gerügte “Verweigerung der Strafverfolgung durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs” stellt bereits keinen tauglichen Beschwerdegegenstand im Sinne eines konkreten hoheitlichen Unterlassens dar (§ 90 Abs. 1 BVerfGG).
3
2. Im Übrigen genügt die Verfassungsbeschwerde offensichtlich nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG. Ihre Begründung lässt eine Verletzung von Rechten im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG inhaltlich nachvollziehbar nicht ansatzweise erkennen.
4
Der Beschwerdeführer hat den für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbaren Bescheid vom 19. Februar 2019, auf den im Schreiben vom 18. November 2019 Bezug genommen wird, innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG weder vorgelegt noch dem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ; stRspr).
5
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
II.
6
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
7
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Gültigkeit von Gutscheinen

Sie erweisen sich immer wieder als beliebtes Geschenk oder werden oft bei Rückgabe von Waren statt Geld ausgezahlt: Gutscheine. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, ist eine Einlösbarkeit von einem Monat überhaupt rechtmäßig und was passiert, wenn der Gutschein doch einmal verfällt?
Mehr lesen

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Unerwünschte Werbung: Rechte und Schutz

Ganz gleich, ob ein Telefonanbieter Ihnen ein Produkt am Telefon aufschwatzen möchte oder eine Krankenkasse Sie abwerben möchte – nervig können unerwünschte Werbeanrufe, -emails oder -schreiben schnell werden. Was erlaubt ist und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier.
Mehr lesen