IT- und Medienrecht

Prozessvergleich – Streitwertfestsetzung

Aktenzeichen  8 A 15.40013

Datum:
9.8.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 20056
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 106 S. 2
GKG § 52 Abs. 1

 

Leitsatz

Tenor

I. Der Prozessvergleich vom 4. Juli 2018 wurde durch den Kläger am 7. August 2018 und durch den Beklagten am 8. August 2018 angenommen, ebenso wie der Vergleich im Verfahren 8 A 15.40012.
Der Vergleich ist damit rechtswirksam geworden.
II. Der Streitwert wird auf 60.000 Euro festgesetzt.

Gründe

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG, unter Heranziehung von Ziffer 34.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung 2013.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen

Gültigkeit von Gutscheinen

Sie erweisen sich immer wieder als beliebtes Geschenk oder werden oft bei Rückgabe von Waren statt Geld ausgezahlt: Gutscheine. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, ist eine Einlösbarkeit von einem Monat überhaupt rechtmäßig und was passiert, wenn der Gutschein doch einmal verfällt?
Mehr lesen