Aktenzeichen 10 B 2/16, 10 B 2/16 (10 C 3/16)
§ 49a Abs 1 VwVfG
§ 1 VwVfG RP
Verfahrensgang
vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 17. November 2015, Az: 6 A 10633/15, Urteilvorgehend VG Koblenz, 8. Dezember 2014, Az: 3 K 1066/13.KO
Gründe
1
Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat Erfolg. Sie kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Rechtsfrage geben, ob der Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 1 LVwVfG RP, der gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO dem revisiblen Recht angehört, der Verjährung unterliegt und von welchen Voraussetzungen der Eintritt der Verjährung abhängt. Diese für eine Vielzahl von Fällen bedeutsame Rechtsfrage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bislang nicht geklärt.