Aktenzeichen 10 AZR 204/15
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Wiesbaden, 27. November 2013, Az: 7 Ca 2926/11, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 4. Februar 2015, Az: 18 Sa 97/14, Urteil
Tenor
1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 2015 – 18 Sa 97/14 – werden als unzulässig verworfen.
2. Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen.
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Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
        
    Linck     
        
    Brune    
        
    W. Reinfelder    
        
        
        
    A. Effenberger    
        
    Schürmann    
        
        




