IT- und Medienrecht

Urteilsberichtigung

Aktenzeichen  28 U 2388/16 Bau

Datum:
23.1.2017
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 101250
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319

 

Leitsatz

Verfahrensgang

28 U 2388/16 Bau 2016-12-06 Endurteil OLGMUENCHEN LG München II

Tenor

Das am 06.12.2016 verkündete Endurteil des Oberlandesgerichts München – 28. Zivilsenat – vom 23.11.2016 wird im Tenor Ziffer 4 Satz 3 wie folgt berichtigt:
„Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin 11% und die Beklagte 89%.“

Gründe

Wie sich bereits aus der Begründung der Senatsentscheidung ergibt, liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 319 ZPO. Die Parteien wurden versehentlich verwechselt.

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