IT- und Medienrecht

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung der Abschiebung des Antragstellers nach Äthiopien

Aktenzeichen  2 BvQ 9/19

Datum:
22.5.2019
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:qk20190522.2bvq000919
Normen:
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BVerfG, 22. Februar 2019, Az: 2 BvQ 9/19, Einstweilige Anordnungvorgehend VG Ansbach, 22. Februar 2019, Az: AN 11 E 19.00273, Beschluss

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 22. Februar 2019, wonach die Abschiebung des Antragstellers nach Äthiopien einstweilen untersagt wird, wird mit Wirkung bis zum 22. November 2019, längstens aber bis zur Entscheidung in der Hauptsache 2 BvR 509/19, wiederholt.

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