IT- und Medienrecht

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan

Aktenzeichen  2 BvR 2563/16

Datum:
25.1.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170125.2bvr256316
Normen:
Art 103 Abs 1 GG
§ 22 Abs 2 BVerfGG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§ 71 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992
§§ 34ff AufenthG 2004
§ 34 AufenthG 2004
§ 51 VwVfG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend VG Augsburg, 5. Dezember 2016, Az: AU 6 E 16.32617, Beschlussvorgehend BVerfG, 14. Dezember 2016, Az: 2 BvR 2563/16, Einstweilige Anordnung

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 14. Dezember 2016 wird für die Dauer von weiteren vier Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen

Gültigkeit von Gutscheinen

Sie erweisen sich immer wieder als beliebtes Geschenk oder werden oft bei Rückgabe von Waren statt Geld ausgezahlt: Gutscheine. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig, ist eine Einlösbarkeit von einem Monat überhaupt rechtmäßig und was passiert, wenn der Gutschein doch einmal verfällt?
Mehr lesen