Versorgungsausgleich: Abänderung hinsichtlich eines nach altem Recht ausgeglichenen Teils einer Betriebsrentenanwartschaft; inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf Abänderung einer nach der früheren Rechtslage abgeschlossenen Abfindungsvereinbarung
Keine Antragsberechtigung des Trägers, der für einen geschiedenen Ehegatten Sozialleistungen erbringt, auf Abänderung des Wertausgleichs gem. § 51 VersAusglG