(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.02.2015 IV R 35/11 – Bestimmung des Wirtschaftsguts “stehendes Holz” bei einem Forstbetrieb – Steuerliche Folgen eines durchgeführten Holzeinschlags – Buchwertabspaltung)
Braunkohletagebau “Garzweiler II” – Rahmenbetriebsplanung verletzt betroffenen Grundeigentümer weder in Grundrecht auf Freizügigkeit (Art 11 Abs 1 GG) noch in Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) – bei einschränkender Auslegung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 79 Abs 1 BBergG – bergrechtliche Enteignung (Grundabtretungsbeschluss gem §§ 77, 79 BBergG) verletzt Grundeigentümer wegen unzureichender Gesamtabwägung in Eigentumsgrundrecht – Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit der gesetzlichen Festlegung von Gemeinwohlzielen, die eine Enteignung rechtfertigen sollen – sowie zu Anforderungen an die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Enteignung sowie die Gewährung effektiven Rechtsschutzes
Strafverfahren wegen Totschlags: Revisionsgerichtliche Überprüfung der Annahme einer alkoholbedingten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei irrtümlicher Falschangabe des zugrunde gelegten Alkoholabbaus im angegriffenen Urteil
Schadensersatzanspruch eines Werkunternehmers nach pflichtwidriger Beschädigung einer nicht abgenommenen Schlammtrocknungsanlage für ein kommunales Wasserwerk: Gehörsverstoß im Berufungsverfahren bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag zur Schadensberechnung