Markenbeschwerdeverfahren – Schutzentziehungsverfahren – Löschungsverfahren – “unregelmäßige Welle mit aufgebrachten Krümeln (dreidimensionale Marke)” – die Anforderungen an die Bestimmtheit des Schutzgegenstandes sind erfüllt – Unterscheidungskraft – erhebliche Abweichung von branchenüblichen Produktformen – kein Freihaltungsbedürfnis