Ablehnung eines eA-Antrags: Ablehnung subsidiären Schutzes gem § 4 Abs 1 S 1, S 2 Nr 3 AsylG (juris: AsylVfG 1992) bzgl der Situation in Afghanistan als offensichtlich unbegründet bedarf auch dann gesonderter Begründung, wenn Asylantrag hinsichtlich individuellen Vorbringens gem § 30 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992 als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird und insofern mit gesonderter Begründung versehen wurde – hier: Unzulässigkeit des eA-Antrags wegen Subsidiarität bei unterlassener Gehörsrüge vor Fachgerichten
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der verwaltungsprozessualen Berufung trotz Vortrags konkreter Anhaltspunkte gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung – zum Vorliegen ernstlicher Zweifel an Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils iSv § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO