(Krankenversicherung – Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt durch Hersteller eines verschreibungs- und apothekenpflichtigen aus Blutplasma gewonnenen Fertigarzneimittels – Verfassungsmäßigkeit des BSSichG inklusive § 130a SGB 5 – kein Schutz der Erwerbschancen von Apothekern und anderen Leistungserbringern durch Art 12 Abs 1 GG – Höhe des Zinsanspruches)
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung durch Manipulationen bei Erhebung der „Milchabgabe“
Nichtannahmebeschluss: Kein Anspruch eines einzelnen Bürgers auf Unterlassung einer bestimmten Verwendung öffentlicher Mittel – hier: Bundeszuschuss zur GKV gem § 221 Abs 1 SGB 5 idF vom 26.03.2007
Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf die Beurteilung von Rechtsfragen – aktive Rechnungsabgrenzung für Betriebsvermögensminderungen aus der verbilligten Abgabe von Mobiltelefonen