(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.12.2012 I R 81/11 – Rechtmäßigkeit eines Nacherhebungsbescheides i.S.d. § 167 AO – Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Vergütungsempfänger – Keine Bindung an einen von mehreren Verfahrenswegen nach vorbereitenden Maßnahmen – Schriftformerfordernis des § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO)
Revision im Strafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Wiedereinsetzung wegen Protokollierung unzulässiger Verfahrensrügen durch den Rechtspfleger der Rechtsantragsstelle
(Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO – Änderung der Zinsberechnung – Berücksichtigung von Vorauszahlungen bei der erstmaligen Zinsberechnung)
Kein Wiederaufleben der Umsatzsteuer-Vorauszahlungsfestsetzungen, wenn Jahressteuerbescheid wegen fehlender Schuldnerschaft des Adressaten aufgehoben wird