(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6.7.2011 II R 44/10 – Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker – Zurechnung des Gegenstands der Feststellung i.S. des § 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG – Einspruchsentscheidung als isolierter Gegenstand einer Anfechtungsklage – Bestimmung der Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren – Anfechtbarkeit ohne zeitliche Begrenzung)
(Bindungswirkung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts i.S. von § 10a GewStG bei Personengesellschaften – Fehlerhafte Nichtberücksichtigung des Ausscheidens von Gesellschaftern – Auslegung eines Verwaltungsakts)
(Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlender Entscheidungserheblichkeit von Tatsachen – Verfassungsmäßigkeit von § 152 AO – Festsetzung und Bemessung von Verspätungszuschlägen – Keine Erinnerungspflicht vor Schätzung – Keine Verfassungswidrigkeit wegen denkbarer günstigerer Regelung)