Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament (§ 2 Abs 7 EuWG idF vom 07.10.2013) gegenwärtig verfassungswidrig und nichtig – Wahlrechtsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG) und Chancengleichheit der Parteien (Art 21 Abs 1 GG) verletzt – Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien nicht hinreichend sicher absehbar – Folgen einer angestrebten Profilierung bzw Politisierung des Europäischen Parlaments noch unklar – Abweichende Meinung: weiterer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, geringere verfassungsgerichtliche Kontrolldichte – gesetzgeberische Prognose einer Funktionsbeeinträchtigung des Europaparlaments nicht zu beanstanden – Sperrklausel sowohl geeignet als auch erforderlich
Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament (§ 2 Abs 7 EuWG idF vom 07.10.2013) gegenwärtig verfassungswidrig und nichtig – Wahlrechtsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG) und Chancengleichheit der Parteien (Art 21 Abs 1 GG) verletzt – Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien nicht hinreichend sicher absehbar – Folgen einer angestrebten Profilierung bzw Politisierung des Europäischen Parlaments noch unklar – Abweichende Meinung: weiterer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, geringere verfassungsgerichtliche Kontrolldichte – gesetzgeberische Prognose einer Funktionsbeeinträchtigung des Europaparlaments nicht zu beanstanden – Sperrklausel sowohl geeignet als auch erforderlich
Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament (§ 2 Abs 7 EuWG idF vom 07.10.2013) gegenwärtig verfassungswidrig und nichtig – Wahlrechtsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG) und Chancengleichheit der Parteien (Art 21 Abs 1 GG) verletzt – Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien nicht hinreichend sicher absehbar – Folgen einer angestrebten Profilierung bzw Politisierung des Europäischen Parlaments noch unklar – Abweichende Meinung: weiterer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, geringere verfassungsgerichtliche Kontrolldichte – gesetzgeberische Prognose einer Funktionsbeeinträchtigung des Europaparlaments nicht zu beanstanden – Sperrklausel sowohl geeignet als auch erforderlich
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Abstimmung der SPD-Mitglieder über Koalitionsvertrag – Unzulässigkeit eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens in der Hauptsache mangels statthaften Beschwerdegegenstandes
Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten – Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten) – § 8 Abs 1 S 1, § 3 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 Abs 1 S 1 Buchst c BVerfSchG als den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts entsprechende Rechtsgrundlage für Beobachtung von Abgeordneten
(Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk – Rechtsschutz – Voraussetzungen für Eintritt und Beendigung der Zwangsruhe gemäß § 363 Abs. 2 AO – Unterlassene Anhörung des Steuerpflichtigen nach Wegfall des Ruhensgrundes – Verfassungskonforme Auslegung einer Steuerrechtsnorm – Änderung von Steuerbescheiden durch Aufnahme von Vorläufigkeitsvermerken als Teilabhilfe im Einspruchsverfahren – Umfang von Vorläufigkeitsvermerken – Abzug von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung)
Mandatszuteilung bei Bundestagswahlen – Verfassungswidrigkeit von § 6 Abs 1 S 1, Abs 2a, Abs 5 des Bundeswahlgesetzes (juris: BWahlG) idF der Neuregelung vom 25.11.2011 – Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien durch möglichen Effekt des negativen Stimmgewichts aufgrund § 6 Abs 1 S 1 BWahlG – Zuteilung von Zusatzmandaten gem § 6 Abs 2a BWahlG verursacht ungerechtfertigte Abweichung von Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen – Zum Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl – Verletzung der Chancengleichheit bei Entstehung von Überhangmandaten (§ 6 Abs 5 BWahlG) im Umfang der Hälfte der für die Bildung einer Bundestagsfraktion erforderlichen Zahl von Abgeordneten – iÜ keine verfassungsrechtlichen Bedenken (§ 6 Abs 3, Abs 4 S 4 BWahlG) – Nichtigkeit von § 6 Abs 1 S 1, Abs 2a BWahlG – § 6 Abs 5 BWahlG mit GG unvereinbar und bis auf Weiteres unanwendbar