(Darlegungsanforderungen zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung bei verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Steuerbefreiung in § 3 Nr. 12 EStG)
Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren bzgl der Verhängung parlamentarischer Ordnungsmaßnahmen setzt Durchführung des Einspruchsverfahrens (§ 39 BTGO) voraus – hier: Verwerfung eines Antrags im Organstreitverfahren
§§ 44a, 44b AbgG gewähren nur bei eigener Betroffenheit des jeweiligen Bundestagsabgeordneten ein organstreitfähiges Recht – hier: erfolglose, da unzulässige Anträge im Organstreitverfahren bzgl der Feststellung des Wahlergebnisses des Vizepräsidenten des BVerfG sowie bzgl seiner Ernennung
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter bei der Europawahl – Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG
Änderungen des Biersteuergesetzes (juris: BierStG 1993) sowie des § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 S 1 EStG durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 formell verfassungswidrig, mithin mit Art 20 Abs 2, Art 38 Abs 1 S 2, Art 42 Abs 1 S 1 und Art 76 Abs 1 GG unvereinbar – Fortgeltungsanordnung