Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Unterrichtung der Partei über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 13.7.2017 – VII R 29/16: Festsetzung von Milchabgabe nach Ablauf des Zwölfmonatszeitraums 2014/2015)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Bearbeitung eines Fristverlängerungsantrags; Fristenkontrolle betreffend die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages