(Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der Festsetzungsfrist für die Vortragsjahre – Zweck des § 181 Abs. 5 AO – Keine Berufung auf Treu und Glauben nach unterlassenem Untätigkeitseinspruch)
Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Eingang der für eine Beurteilung notwendigen Anlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist
Patentbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellung des Prüfungsantrags – zum Anwaltsverschulden – zu den Anforderungen an die Darlegung
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; ehegattenunabhängiges Aufenthaltsrecht; verspäteter Antrag; keine Fortbestandsfiktionswirkung; Verhältnismäßigkeit