Ablehnung des Erlasses einer eA bei Verfristung der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache – Unstatthaftigkeit der weiteren Beschwerde (§ 310 StPO) gegen die Ablehnung des Erlasses eines Vorführungsbefehls (§ 134 StPO)
Ablehnung des Erlasses einer eA mangels statthaften Gegenstandes: Beschleunigung eines fachgerichtlichen Verfahrens (hier: strafprozessuale Berufung) kann nicht Gegenstand einer Entscheidung in der Hauptsache (Verfassungsbeschwerdeverfahren) sein