Ablehnung des Erlasses einer weiteren eA bzgl eines Protestcamps anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg: Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz – Ausgleich zwischen Demonstrationsfreiheit und öffentlichen Interessen obliegt in erster Linie fachnahen Instanzen vor Ort
Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes – zudem mangelnde Darlegung eines drohenden schwerer Nachteil bei Zuwarten der fachgerichtlichen Entscheidung gem § 321a ZPO iVm § 707 Abs 1 S 1 ZPO