Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bei fehlender Benennung der abgelehnten Richter sowie unzureichender Begründung
Wegen Verstoßes gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidung