(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags – Störung anderer Teilnehmer auf Veranstaltungen – keine Berücksichtigung von Empfindlichkeiten der Öffentlichkeit – Ungleichbehandlung von blinden oder hörgeschädigten Menschen gegenüber schwerbehinderten Menschen mit Mindest-GdB von 80 – Unmöglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen – Verfassungsrecht – indiziengestützte Typisierung – Zulässigkeit von strengeren zweckbestimmten Anforderungen in Generalklausel sozialgerichtliches Verfahren – keine Umgehung von § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verletzung des rechtlichen Gehörs – mündliche Verhandlung – Terminverlegungsantrag – Kostenerstattung durch das Gericht – Verhandlung und Entscheidung unter Mitwirkung von abgelehnten Richtern – offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers hinsichtlich desselben Ausgangsverfahrens begründet weder einen Ausschlussgrund gem § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG noch eine Besorgnis der Befangenheit iSd § 19 BVerfGG
Unschlüssigkeit einer Richterablehnung wegen Befangenheitsbesorgnis nach Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags für eine Nichtzulassungsbeschwerde
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben – Verwerfung eines mangels hinreichender Begründung offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs – Äußerung einer vorläufigen Rechtsauffassung im Berichterstatterschreiben begründet keine Besorgnis der Befangenheit