Erlass einer einstweiligen Anordnung: Verletzung der prozessualen Waffengleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Erlass einer einstweiligen Verfügung in einer äußerungsrechtlichen Sache ohne Anhörung der Gegenseite
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Verletzung der prozessualen Waffengleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Erlass einer einstweiligen Verfügung in einer äußerungsrechtlichen Sache ohne Anhörung der Gegenseite