VOB-Vertrag: AGB-Klausel des Auftraggebers über die Befugnis des Auftragnehmers zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts nur gegen Stellung einer Bürgschaft mit Einredeverzicht
(Konkludente Abnahme durch Entgegennahme der Werkleistung: Berücksichtigung erheblichen Parteivorbringens; gerichtlicher Hinweis auf einen von den Parteien bislang nicht berücksichtigten Umstand)
Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung; Verjährungshemmung durch formlose Übersendung des Antrags auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens