Abgasskandal: Keine Kenntnis und kein Kennenmüssen durch Ad-hoc-Mitteilung im September 2015 oder die nachfolgende allgemeine Berichterstattung innerhalb einer Karenzzeit von drei Monaten
Keine Verjährung von Schadenersatzansprüchen bezüglich eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs bei gerichtlicher Geltendmachung im Jahr 2019 und vorübergehender Anmeldung zur Musterfeststellungsklage (hier: Seat Ibiza, Style Salsa 1.6 TDI CR)