Kostenerinnerung gegen Kostenfestsetzung hinsichtlich einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Dublin-Abschiebungsanordnung; keine Einordnung als Akt der Zwangsvollstreckung im Sinne der Nr. 3309 VV RVG Nach Eintritt der Bestandskraft der Abschiebungsanordnung gestellter Antrag nach § 123 VwGO ist nicht dieselbe Angelegenheit im Sinne der § 15 Abs. 2, 16 Nr. 5 RVG in Bezug auf bereits vorher abgelehnten Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (abgelehnt), Geduldeter Ausländer, Kein Duldungsgrund wegen „Verwurzelung“ nach Art. 8 EMRK, Unterbrechung des Aufenthalts von vier Jahren nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 AufenthG durch dem Sich-Entziehen einer Abschiebung.